BAUHERRENBERATUNG
PROJEKTMANAGEMENT FÜR DIE BAUHERRSCHAFT
Wir planen mit Ihnen, für Sie – von der Vision bis zur Inbetriebnahme.
1 Unsere Leistungen
1.1 Projektleitung der Bauherrschaft
1.1.1 Allgemeine Aufgaben während allen Planungs- und Bauphasen
1.1.2 Aufgaben in den einzelnen Planungsphasen
1.2 Projektbegleitung
1.3 Aufgaben der Nutzerarbeitsgruppen
1.3.1 Aufgaben der Leitung der
Nutzerarbeitergruppen
(Projektleitung Betrieb)
1.3.2 Spezielle Aufgaben
2 Projektorganisation
Wenn ein Krankenhaus, eine Rehaklinik oder ein Alterszentrum (= Health Care Institutionen) umfassend saniert, erweitert oder neu gebaut werden muss, sieht sich die Trägerschaft mit immer komplexeren Aufgabestellungen und höheren Anforderungen konfrontiert.
Einflussfaktoren wie
• | Marktveränderungen |
• | Nutzerbedürfnisse |
• | bautechnische und wirtschaftliche Optimierungen |
• | medizin-technische Entwicklungen |
• | Energie- und Umweltschutzfragen |
• | gesetzliche Auflagen und Normen |
• | Bewilligungsverfahren usw. |
verändern sich in immer kürzeren Zyklen und erhalten ein zunehmendes Gewicht.
In diesem Umfeld sind für Architekten und Fachingenieure das grosse Wissen und die Spezialkenntnisse der Fachleute aus allen Betriebsbereichen besonders wichtig. Es ist daher unverzichtbar, die künftigen Nutzer in den Planungsprozess einzubeziehen.
Im Wissen um die Komplexität der heutigen Bauvorhaben und der Bedeutung des rechtzeitigen Nutzereinbezugs haben wir eine Vielzahl von Health Care-Projekten im In- und Ausland erfolgreich begleitet. Die daraus resultierende Erfahrung gewährleistet in Kombination mit unserem Fachwissen ein zielgerichtetes Vorgehen in den einzelnen Planungsphasen und damit verbunden einen effizienten, ökonomischen Einsatz der Ressourcen aller am Bauvorhaben Beteiligten.
Wir unterstützen die Bauherrschaft in den folgenden Funktionen bei ihren Aufgaben:
• | als Projektleiter der Bauherrschaft (Projektmanagement) |
• | als Projektbegleiter (Berater als Unterstützung der betriebseigenen Projektleitung) |
• | als Leiter der Nutzerarbeitsgruppen (Projektleiter Betrieb) |
Die Verpflichtung eines Bauherrenberaters ändert weder die Leistungen noch die Verantwortlichkeiten der Architekten und beteiligten Planungs- und Ausführungsspezialisten gemäss den SIA-Ordnungen 102, 103 und 108 (oder analoger Ordnungen).
1 Unsere Leistungen
Die nachfolgende Beschreibung unserer Dienstleistungen bei der Beratung der Bauherrschaft für Sanierungen, Erweiterungen oder Neubauten von Krankenhäusern, Rehakliniken und Alterszentren geht davon aus, dass zuvor die Definition des Bauvorhabens mit den betrieblichen und baulichen Grundlagen, z.B. im Rahmen einer Gesamtplanung, erarbeitet wurde.
Unser Leistungsbeschrieb ist wie folgt gegliedert:
1.1 Projektleitung der Bauherrschaft
1.1.1 Allgemeine Aufgaben während allen Planungs- und Bauphasen
1.1.2 Aufgaben in den einzelnen Planungsphasen
1.2 Projektbegleitung
1.3 Leitung der Nutzerarbeitsgruppen (Projektleitung Betrieb)
1.3.1 Allgemeine Aufgaben
1.3.2 Spezielle Aufgaben
1.1 Projektleitung der Bauherrschaft
1.1.1 Allgemeine Aufgaben während allen Planungs- und Bauphasen
Vertretung der Bauherrschaft
• | Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Dritten (Architekten, Ingenieure, Unternehmer, Behörden usw.) |
• | Vorbereitung der Baukommissionssitzungen zu Handen des Präsidenten der Baukommission, zusammen mit dem Projektleiter Planung und Ausführung |
• | Sicherstellen des Vollzugs der Beschlüsse der Baukommission |
• | Überwachung der «rollenden Planung» auf Übereinstimmung der gefällten Beschlüsse mit den ursprünglichen Vorgaben und Zielen |
Koordination / Information
• | Beratung der Bauherrschaft in betriebsspezifischen Vorgehensfragen |
• | Koordination aller Planungs- und Baufragen seitens der Bauherrschaft |
• | Sicherstellung |
- | der Koordination und der Information zwischen allen Beteiligten, insbesondere zwischen der Baukommission, der Projektleitung Planung und Ausführung und den Nutzerarbeitsgruppen | |
- | der rechtzeitigen Beschlussfassung der Baukommission, basierend auf den von den Planern erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen | |
- | des termingerechten Einbezuges der Nutzer zur Koordination der betrieblich-organisatorischen und baulichen Problemkreise | |
- | der Protokollführung (Protokollführung kann durch Dritte erfolgen) | |
- | des Einbezuges der Vertreter der Behörden und deren Baufachorgane | |
- | der phasenweise, umfassenden Dokumentation der getroffenen Entscheide und Änderungen |
Projektorganisation
• | Erarbeitung der Projektorganisation (Projekthandbuch), in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter Planung und Ausführung, mit |
- | Organigramm, Aufgaben der beteiligten Stellen | |
- | Funktionendiagramm | |
- | Kompetenz- und Unterschriftenregelung, Stellvertretungen | |
- | Submissionsverfahren, Submissions- und Vertragsbedingungen | |
- | Verfahren zur Kostenkontrolle |
Termine
• | Terminplanung für den gesamten Planungs- und Entscheidungsablauf, in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter Planung und Ausführung |
• | Überwachung der Einhaltung der Termine |
Kosten
• | Sicherstellung und Überwachung der Kostenkontrolle |
• | Sicherstellen der Unterlagen bezüglich Mehr- und Minderkostenberechnungen bei Projektänderungen |
• | Finanzplanung in Abstimmung mit der Terminplanung |
• | Überwachung des Rechnungswesens |
Verträge/Versicherungen
• | Koordination der Honorarverträge für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie der Spezialisten |
• | Sicherstellung der für das Bauvorhaben notwendigen Versicherungsabschlüsse |
Betriebsplanung
(soweit diese Aufgaben nicht von der Leitung der Nutzerarbeitsgruppen wahrgenommen werden)
• | Beratung oder Mitarbeit bei der Konkretisierung der betrieblichen Grundlagen (Betriebskonzepte für die einzelnen Betriebsstellen) während den Planungs- und Ausführungsphasen |
• | Beratung, Mitarbeit oder Bearbeitung der Konzepte für krankenhausübergreifende Funktionen (z.B. Ver- und Entsorgungskonzepte), soweit diese nicht schon im Rahmen einer Gesamtplanung erarbeitet wurden |
• | Beurteilung der Lösungsvorschläge der Architekten und Ingenieure auf Basis der Betriebskonzepte |
• | Sicherstellung der Dokumentation der getroffenen Annahmen aus betrieblicher Sicht |
1.1.2 Aufgaben in den einzelnen Planungsphasen
Die Grundlagen für die im Folgenden aufgeführten Aufgaben werden vom Architekten entsprechend dem Auftrag gemäss SIA-Ordnung 102 (oder analoger Leistungsverzeichnisse) erarbeitet.
Vorprojektphase
• | Mitarbeit bei der Problemanalyse, soweit sie nicht im Rahmen einer Gesamtplanung erarbeitet wurde |
• | Mithilfe bei einer allfälligen Durchführung eines Projektwettbewerbs (vgl. separate Beschreibung unserer Dienstleistung «Wettbewerbsbegleitung») |
• | Beurteilung der vom Architekten ausgearbeiteten Lösungsmöglichkeiten, gemeinsam mit den Nutzern |
• | Beurteilung der Grobkostenschätzung |
• | Beratung oder Mitarbeit bei der Erstellung allfälliger Gesuche um Genehmigung des Raumprogrammes und des Vorprojektes an die Behörden |
• | Begleitung der Bewilligungsphase |
Bauprojektphase
• | Fallweise Teilnahme an den Besprechungen der Projektleitung Planung und Ausführung als Vertreter der Bauherrschaft |
• | Mithilfe bei der Definition von Qualitätsstandards, gemeinsam mit den Nutzern |
• | Anregungen für Alternativlösungen |
• | Beurteilung der vorgeschlagenen Materialwahl und Kontrolle auf Zweckmässigkeit bezüglich Unterhalt, zusammen mit den Nutzerarbeitsgruppen |
• | Beurteilung der technischen und organisatorischen Lösungen |
• | Sicherstellung der Prüfung des Kostenvoranschlages |
• | Beratung oder Mitarbeit bei der Erstellung von Gesuchen an die Behörden |
• | Begleitung der Bewilligungsphase |
Vorbereitungsphase der Ausführung
• | Fallweise Teilnahme an den Besprechungen der Projektleitung Planung und Ausführung als Vertreter der Bauherrschaft |
• | Beurteilung der Terminpläne für die Ausführung |
• | Mithilfe beim Erstellen der Unternehmerlisten |
• | Überwachung des Submissionsprogramms |
• | Begutachtung der von der Bauleitung vorgelegten Offertenzusammenstellungen und Vergabeanträge sowie – im Bedarfsfall – von deren bereinigten Versionen |
• | Beratung bei den Arbeitsvergaben |
• | Kontrollieren und visieren der von der Bauleitung ausgearbeiteten Unternehmerverträge |
Ausführungsphase
• | Teilnahme an den Besprechungen der Projektleitung Planung und Ausführung als Vertreter der Bauherrschaft |
• | Laufende Einsichtnahme in die Ausführungsplanung zwecks Kontrolle von Kosten und Terminen |
• | Beurteilung der definitiv vorgeschlagenen Materialwahl, der medizin-technischen Ausstattung und der Möblierung, gemeinsam mit den Nutzern |
• | Terminüberwachung aufgrund der Terminpläne der Bauleitung |
• | Baustellenbesuche |
• | Kontrollieren und visieren der von der Bauleitung vorgelegten Zahlungsanweisungen und Unternehmerabrechnungen |
Inbetriebnahmephase
• | Sicherstellung der Vorbereitung für die Bauabnahme und Inbetriebnahme |
• | Beratung, Mitarbeit oder Bearbeitung der Inbetriebnahmeplanung und Inbetriebnahmeorganisation |
• | Mitarbeit bei der Übernahme des Bauwerks zu Handen der Bauherrschaft |
• | Sicherstellung der Übernahme- und Mängelprotokolle durch die Bauleitung |
• | Sicherstellung der Kontrolle der Mängelbehebung |
Abschlussphase
• | Kontrolle der Bauabrechnung der Architekten |
• | Schlussabrechnung mit den Architekten und den Fachingenieuren |
• | Sicherstellung der Abgabe aller Baudokumente und Plandateien |
• | Mitarbeit bei der Erstellung allfälliger Gesuche um Genehmigung der Bauabrechnung an die Behörde |
1.2 Projektbegleitung
Statt dass die Bauherrschaft die unter Punkt 1 «Projektleitung der Bauherrschaft» beschriebenen Aufgaben an eine «externe» Projektleitung delegiert, kann sie diese auch im Rahmen einer «eigenen» Projektleitung wahrnehmen. Alle Projektleitungsfunktionen werden dabei von einem Ausschuss der Baukommission wahrgenommen.
In diesem Falle beraten wir diesen Ausschuss bei allen Aufgaben im Rahmen einer Projektbegleitung.
1.3 Aufgaben der Nutzerarbeitsgruppen
Die Nutzer arbeiten bei der Planung ihres Bereiches aktiv mit. Sie sind dabei im Rahmen des bewilligten Raumprogramms oder des bewilligten Bauprojekts zuständig für die
• | Formulierung des Raumbedarfs |
• | Raumanordnung aus betrieblicher Sicht |
• | Raumanforderungen und Materialwahl |
• | primären medizin-technischen Betriebseinrichtungen, Ausstattung und Möblierung |
• | Provisorienplanung |
• | Erarbeitung der notwendigen betrieblichen Grundlagen (Betriebskonzepte, Betriebs- und Arbeitsabläufe) zur Formulierung der Anforderungen und zur Beurteilung der Lösungsvorschläge der Architekten und Ingenieure |
• | Beantwortung von Fragen der Architekten und Ingenieure |
• | Vorbereitung von Anträgen an die Baukommission |
Ausgehend von den Aufgaben der Nutzerarbeitsgruppen ergeben sich für deren Leitung die im Folgenden beschriebenen Aufgaben.
1.3.1 Aufgaben der Leitung der Nutzerarbeitergruppen (Projektleitung Betrieb)
• | Leitung und Koordination der Nutzerarbeitsgruppen |
• | Sicherstellung der Querinformation unter den Arbeitsgruppen |
• | Sicherstellen der termingerechten Beurteilung der Vorschläge der Architekten und Fachingenieure |
• | Beantwortung von Fragen seitens der Architekten und des Betriebes |
• | Sicherstellung von termingerechten Anträgen zu Handen der Baukommission |
• | Prüfung aller Spar- und Vereinfachungsmöglichkeiten, gemeinsam mit den Nutzern |
• | Vertretung der Anträge und der Interessen des Betriebes in der Baukommission |
1.3.2 Spezielle Aufgaben
• | Während den Planungs- und Ausführungsphasen: Beratung oder Mitarbeit bei der Konkretisierung der betrieblichen Grundlagen (Betriebskonzepte für die einzelnen Betriebsstellen), die im Rahmen einer Gesamtplanung oder in Vorstudien erarbeitet wurden. |
• | Beratung, Mitarbeit oder Bearbeitung der Konzepte für krankenhausübergreifende Funktionen (z.B. Ver- und Entsorgungskonzepte) als Grundlage zur Beurteilung der Vorschläge der Architekten und Ingenieure, soweit diese nicht schon im Rahmen einer Gesamtplanung oder eines Detailkonzepts erarbeitet wurden. |
• | Sicherstellung der Dokumentation der getroffenen Annahmen für Raumprogramm und Vorprojekt, resp. Bauprojekt und Kostenvoranschlag, durch Nachführen der betrieblichen Grundlagen. |
Hinweise zur Arbeit mit den Nutzerarbeitsgruppen
• | Je nach Bauvorhaben werden für einzelne Bereiche Arbeitsgruppen zusammengestellt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden in einem Verzeichnis als Ergänzung zur Projektorganisation namentlich aufgeführt. |
• | Vor Beginn der Arbeit in den Arbeitsgruppen werden deren Mitglieder über den bisherigen Verlauf der Planung informiert und darüber ins Bild gesetzt, welches ihre konkreten Aufgaben im Rahmen der aktuellen Planungsphase sind. |
• | Um zu verhindern, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe unmittelbar an der jeweiligen Sitzung zu den Vorschlägen der Architekten Stellung nehmen müssen, hat sich folgende Arbeitsweise bewährt: |
- | In einem ersten Schritt erläutert der Architekt seine Vorschläge. Es werden Verständnisfragen diskutiert. | |
- | In einem zweiten Schritt (an einer nächsten Sitzung) nehmen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Stellung zu den Vorschlägen des Architekten. Damit ist gewährleistet, dass die Vorschläge des Architekten zwischen dem ersten und dem zweiten Schritt in Ruhe angeschaut und bei Bedarf noch weitere Mitarbeitende des entsprechenden Bereiches in die Beurteilung miteinbezogen werden können. | |
- | In einem dritten Schritt überarbeitet der Architekt den entsprechenden Bereich aufgrund der Stellungnahmen der Nutzer und legt anschliessend seinen Vorschlag zur Verabschiedung vor. |
2 Projektorganisation
Das generelle Organigramm zeigt, unabhängig von der Abwicklungsart des Bauvorhabens (Einzelleistungsträger, Generalplaner oder Generalunternehmer usw.), die Integration von
• | Trägerschaft |
• | Baukommission |
• | Projektleitung Bauherr |
• | Projektleitung Planung und Ausführung |
• | Leitung Nutzerarbeitsgruppen |
Die Projektorganisation ist an das jeweilige Bauvorhaben anzupassen. Ausserdem ist zu beachten, dass sich die Aufgaben der einzelnen Organe während den Planungs- und Ausführungsphasen ändern.